Faustrecht

Faustrecht

Faustrecht, Durch die Ritterromane ist seit Veit Webers »Sagen der Vorzeit« dieser Name, so wie die Sache oft gemißbraucht worden, aber auch zu einer größern Kenntniß des Publikums gekommen, und es bildet in der That eines der Hauptelemente der Romantik des Mittelalters. – Das Faustrecht entstand mit der Anlegung fester Burgen im 8. Jahrhundert. Die Rechtsverfassung war unvollkommen, die ausübende Gewalt kraftlos, der Geist kriegerisch. So verschaffte sich der Adel der damaligen Zeit, ohne Richterspruch und höhere Entscheidung, auf eigene Faust (daher Faustrecht) mit Gewalt des Schwertes, das oft eingebildete Recht oder die verweigerte Genugthuung. Wie sehr dieser Zustand nicht nur in völlige Rechtlosigkeit, sondern in Willkür, Rohheit und Grausamkeit ausartete, leuchtet ein. Jeder Ritter hielt sich nach seinen Umständen eine Anzahl Bewaffneter (Knappen, Reisige) und überzog nach Gutdünken oder Laune, aus Habsucht oder Rachelust seinen Gegner mit Krieg (Fehde). Vergebens suchten mehrere Kaiser durch den Burg- und Gottesfrieden diesem Unheil zu steuern; es zu unterdrücken gelang ihnen nicht. Erst Rudolph von Habsburg zerstörte die berüchtigtsten Raubnester und schaffte so auf längere Zeit die Greuel des Faustrechtes ab. Nach seinem Tode erhob es zwar das Haupt wieder, aber durch die Bildung des schwäbischen Bundes 1488, des ewigen Landfriedens und durch die Kammergerichtsordnung 1495 wurde es nach und nach unterdrückt; so daß nach dieser Zeit nur noch selten Befehdungen vorkamen. (S. Fehde.).

4.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Faustrecht — (, Jus manuarium), die seit der Anlegung fester Burgen, bei der kriegerischen Roheit des Mittelalters u. der Unvollkommenheit u. Kraftlosigkeit des damaligen Rechts, sich im 8. Jahrh. ausbildende, 6 Jahrhunderte hindurch währende Befugniß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Faustrecht — (Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. In Deutschland währte das F. am längsten, weil die Zerstückelung des Reiches und die dadurch veranlaßte Schwäche der Zentralgewalt keine nachdrücklichen und wirksamen Maßregeln dagegen gestattete …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht, Zustand, in welchem aus Mangel an einem öffentlichen Rechtsschutz niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann, wie bes. in Deutschland zur Zeit des Interregnums …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht, Fehderecht, das alte german. Recht eines Freien, sich für jede Verletzung an Person, Eigenthum und Ehre Genugthuung mit Gewalt zu nehmen, wenn er sich den Gerichten nicht unterwerfen wollte; es ging später auf den Feudaladel über und… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht,das:⇨Selbsthilfe FaustrechtSelbstjustiz,Selbsthilfe …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Faustrecht — Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, als überholt geltende Rechtsordnung im objektiven Sinn („Das Recht des Stärkeren“), in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt. Als Rechtsinstitut… …   Deutsch Wikipedia

  • Faustrecht — 1. Faustrecht gilt mehr als Kopfrecht. – Sailer, 250. 2. Faustrecht ward nie schlecht. – Franck, I, 156b; Henisch, 1024; Simrock, 2312; Graf, 390, 567; Eiselein, 162. Lat.: Si vinum postulet, pugnos illi dato. (Eiselein, 162.) *3. Faustrecht… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Faustrecht — Faust|recht 〈n. 11; unz.〉 1. Selbstjustiz 2. Zustand allgemeiner Rechtlosigkeit, in dem jeder sein Recht mit Gewalt durchzusetzen sucht * * * Faust|recht, das <o. Pl.>: rechtloser Zustand, in dem sich jeder durch Selbsthilfe sein… …   Universal-Lexikon

  • Faustrecht — das Faustrecht (Oberstufe) Rechtsordnung, in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt, das Recht des Stärkeren Beispiel: Während des Krieges herrschte das Faustrecht und nur die Stärksten überlebten …   Extremes Deutsch

  • Faustrecht — Faust: Das nur im Westgerm. bezeugte Wort mhd. vust, ahd. fūst, niederl. vuist, engl. fist ist verwandt mit der slaw. Sippe von russ. pjast᾿ »flache Hand«, älter »Faust«. Vielleicht gehören die Wörter zu dem unter ↑ fünf behandelten Zahlwort und …   Das Herkunftswörterbuch

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