- Freifrau
Freifrau. Freiherren hießen im Anfange des Mittelalters in Gallien diejenigen, denen der König für Verdienste im Kriege als Belohnung Grundeigenthum überlassen hatte. Ihnen entgegen standen die zu gewissen Dienstleistungen verpflichteten Vasallen. Nachdem sich durch Pipin, Karl Martell und Karl den Großen die königliche Gewalt mehr und mehr erhoben und befestigt hatte, verloren sich auch in dem gemeinschaftlichen Anschließen an das königliche Ansehen nach und nach die strengern Unterscheidungen des Feudalwesens. Gleichergestalt war im ganzen übrigen Europa bis in's 13. Jahrh. der Begriff des Adels von dem des Grundbesitzes unzertrennlich. Aus jener ältesten Zeit schreibt sich die Benennung der Freifrauen her, dadurch, daß die Freiherrn königliche Vasallen wurden, vermengten sich die Begriffe Freiherren und Adelige, und die erstere Benennung wurde endlich ein ohne alle Rücksicht auf Grundeigenthum von den Fürsten ertheiltes höheres adeliges Prädikat.
K. v. W.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.