- Amalia Christiane, Erbprinzessin v. Anhalt-Dessau
Amalia Christiane, Erbprinzessin v. Anhalt-Dessau, verwitwete Erbprinzessin von Anhalt-Dessau geboren den 29. Juny 1774, stammt aus dem Fürstenhause Hessen-Homburg, dessen vorletzter Landgraf, Friedrich Ludwig Wilhelm, ihr Vater war. Er galt mit Recht für einen der edelsten Männer. Die Beschränkung seines Landes ließ seinem thätigen Geist Zeit genug übrig, um sich in der Erziehung seiner Töchter, welche er zu einer Angelegenheit seines Herzens so wie seines Gewissens machte, das würdigste Denkmal zu setzen. Echte Religiosität, Hoheit der Seele und Adel der Gesinnung gingen von diesem trefflichen Vater auf sie, die Prinzessinnen über, von denen Christiane Amalia die dritte war. Sie wurden nicht, wie Viele ihres Standes, erzogen, um zu glänzen, sondern um recht zu thun vor Gott und Menschen und vor sich selbst. Im Wesen einfach, aber reich ausgestattet mit allen geistigen Gaben, welche einer edlen Weiblichkeit eigen sind, und mit Kenntnissen ausgerüstet, deren fest begründeter Besitz auch die tiefste Einsamkeit zu beseelen vermag, haben diese Fürstinnen sich allenthalben, wo ihr Beruf sie hinverpflanzte, eine hohe und dauernde Achtung erworben. Amalia Christiane wurde in ihrem achtzehnten Jahre mit Friedrich, Erbprinzen von Dessau, vermählt, den sie nach einer zwei und zwanzig jährigen Verbindung am vier und zwanzigsten Mai 1814 durch den Tod verlor. Ihr Schwiegervater, Herzog Leopold Friedrich Franz, der diesen seinen einzigen Sohn noch drei Jahre überlebte, und der die stillen Tugenden einer solchen Schwiegertochter zu schätzen wußte, vergönnte ihr, ganz nach ihrer Neigung zu leben, die sie zu der größten Zurückgezogenheit bestimmte. Eine fast übergroße Bescheidenheit und Demuth sind Charakterzüge dieser Fürstin, welche in ihrer frommen, einer nützlichen Thätigkeit gewidmeten Stille die rauschenden Freuden der Welt nicht vermißt, sich ihrer wohlgerathenen Kinder erfreut, und den gleichförmigen Lauf ihrer Tage nur durch Wohlthaten bezeichnet.
A.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.