- Interpretiren
Interpretiren, auslegen, erklären, übersetzen.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.
Interpretiren, auslegen, erklären, übersetzen.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.
Auslegung (Recht) — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Europarechtskonforme Auslegung — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Juristische Methodenlehre — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Rechtshermeneutik — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Systematische Auslegung — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Teleologische Reduktion — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Verfassungskonforme Auslegung — Unter Auslegung, Exegese oder Interpretation versteht man in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2.1 Aufklärung und… … Deutsch Wikipedia
Privilegĭum — (lat.), 1) ursprünglich ein zum Nachtheil eines Einzelnen gefaßter Volksbeschluß; 2) in der späteren Kunstsprache der römischen Rechtsquellen ein von den gewöhnlichen Rechtsgrundsätzen abweichender Rechtssatz (.Jus singulare). In diesem Sinne,… … Pierer's Universal-Lexikon
Schweden [1] — Schweden (Sverige), die größere, mildere, weniger hohe südöstliche Hälfte der über 13,809 QM. großen, rauhen u. gebirgigen Skandinavischen Halbinsel, erstreckt sich zwischen 55°20 u. 69°3 21 nördl. Breite u. 28°46 u. 41°50 östl. Länge von Ferro,… … Pierer's Universal-Lexikon
Causa — (Caussa, lat.), 1) Ursache, Grund: C proxĭma, die nächste Ursache; C. remōta, entfernte Ursache; C. primarĭa, Hauptgrund; C. secundaria, Nebengrund; C. sufficiens, hinreichender Grund; C. sine qua non, Grundursache; C. sui, wer der Grund von sich … Pierer's Universal-Lexikon