Ordiniren — Ordiniren, verb. reg. act. aus dem Lat. ordinare. 1) Befehlen, anordnen, verordnen; in welchem Verstande es doch nur im gemeinen Leben üblich ist. 2) Einen Geistlichen ordiniren, in der protestantischen Kirche, ihm das Lehramt und das Befugniß zu … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Ordiniren — (v. lat.), 1) anordnen, auftragen, befehlen; 2) einrichten; 3) Jemand zum geistlichen Amte weihen; s. Ordination; 4) (visiren, Her.), den Schild eintheilen u. jeder Wappenfigur ihre Stellung geben … Pierer's Universal-Lexikon
Ordination — Ordination, 1) (geistliche Weihe), der Act, durch welchen Geistlichen das Recht u. die Fähigkeit zur Verrichtung gewisser, den Cultus betreffender Handlungen u. die Verwaltung der Sacramente ertheilt wird. Schon in den Pastoralbriefen wird eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Sabbatiāner — Sabbatiāner, Secte im 5. Jahrh., Anhänger des Sabbatius; dieser, ein jüdischer Convertit u. Presbyter in Constantinopel, sprach sich für den Beschluß einer phrygischen Synode, das Pascha mit den Juden zu feiern u. sich des ungesäuerten Brodes… … Pierer's Universal-Lexikon
Thomaschristen — (Thomasbrüder, Soriani), nestorianische Gemeinden in den Ghats von Travancore, in den Gebirgen zwischen Karnatik u. Malabar u.a. Orten Indiens. Sie haben die Bibel in Syrischer Sprache, nehmen nur die Taufe, das Abendmahl u. die Ordination als… … Pierer's Universal-Lexikon
Zinzendorf u. Pottendorf — Zinzendorf u. Pottendorf, reichsgräfliches, aus Unterösterreich, wo das Stammschloß Z. liegt, stammendes Geschlecht. Die Herren von Z. besaßen dieses Schloß schon zu Zeiten des Kaisers Rudolf I. u. 1044 soll Ehrenhold von Z. als österreichischer… … Pierer's Universal-Lexikon
Competenz — (v. lat. Competentia, Befugniß), 1) Rechtszuständigkeit, die Befugniß eines Gerichts, in einer bestimmten Rechtssache thätig zu werden. Da auch in dem kleinsten Staate der Regel nach mehrere Gerichte neben einander bestehen, so muß von vornherein … Pierer's Universal-Lexikon
Erzbischof — Erzbischof, ein hoher Geistlicher, welcher die kirchlichen Angelegenheiten einer ganzen Provinz od. eines größeren Theils derselben leitet u. mehrere Bischöfe unter sich hat. Außer der Katholischen hat auch die Anglikanische u. die Schwedische u … Pierer's Universal-Lexikon
Geistlichkeit — Geistlichkeit, 1) Inbegriff aller zum Versehen eines kirchlichen Amtes von dem Staate angestellten Personen; 2) im engeren Sinne die ordinirten od. geweihten Kirchendiener, welche predigen, die Sacramente spenden u. überhaupt die pfarramtliche… … Pierer's Universal-Lexikon
Klasse — (v. lat. Classis), 1) Abtheilung einer Mehrheit nach gewissen Uebereinstimmungen, Bestimmungen od. Merkmalen; so zweite K. des Soldatenstandes, in der preußischen Armee u. den derselben nachgebildeten Contingenten, enthält diejenigen Soldaten… … Pierer's Universal-Lexikon