Aufkündigung

Aufkündigung

Aufkündigung ist die Erklärung, welche man an Jemanden, mit dem man in irgend einer Geschäftsverbindung, in Contraktverhältnissen, bei Miethen, Geldverleihungen, Dienstanstellungen etc. steht, abgibt, zu dem Zwecke, daß jenes Verhältniß binnen einer gewissen Frist gelöst und nicht weiter fortgeführt werde. Jede Aufkündigung muß zu einer gewissen, durch den Contrakt bestimmten Zeit, vorher geschehen.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Aufkündigung — Aufkündigung, die Erklärung, daß man ein Rechts od. Geschäftsverhältniß, z.B. einen Miethcontract u. dgl., nicht weiter wolle fortdauern lassen. Sie muß zu rechter, gesetz od. vertragsmäßiger, mit dem Geschäft im Verhältniß stehender Zeit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aufkündigung — Aufkündigung, s. Kündigung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufkündigung — ist die Erklärung, daß man ein Rechts oder Geschäftsverhältniß nicht länger wolle fortdauern lassen. Sie muß in rechts oder vertragsmäßiger Form und Zeit erfolgen, und der Aufkündigende hat für den Beweis zu sorgen, daß demgemäß geschehen sei …   Herders Conversations-Lexikon

  • Aufkündigung — Aufkündigung,die:⇨Kündigung(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Aufkündigung — Auf|kün|di|gung, die; , en: das Aufkündigen. * * * Auf|kün|di|gung, die; , en: das Aufkündigen …   Universal-Lexikon

  • Aufkündigung — Auf|kün|di|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Preußisch-Russischer Krieg gegen Frankreich 1806-1807 — Preußisch Russischer Krieg gegen Frankreich 1806–1807. Der Friede von Presburg hatte am 26. Decbr. 1805 den Krieg zwischen Österreich u. Frankreich beendigt, die Alliirten Österreichs, die Russen, waren nach der Schlacht von Austerlitz nach Hause …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Russisch-Deutscher Krieg gegen Frankreich 1812-1815 — Russisch Deutscher Krieg gegen Frankreich 1812–1815. I. Rußlands Krieg von 1812 bis zur Erklärung Preußens im Febr. 1813 gegen Frankreich. A) Veranlassung u. Rüstung zum Kriege. Bald nach der Vermählung Napoleons I. mit der Erzherzogin Marie… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vertragsbruch [1] — Vertragsbruch (Kontraktbruch) in dem hier allein zu behandelnden Sinne Bruch des Arbeitsvertrags, d.h. »die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Arbeitsvertrags aus andern als den gesetzlichen Gründen« (Adler). Der Arbeitsvertragsbruch… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Fridtjof Nansen — (1893) Nansens Signatur …   Deutsch Wikipedia

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