Aufkündigung — Aufkündigung, die Erklärung, daß man ein Rechts od. Geschäftsverhältniß, z.B. einen Miethcontract u. dgl., nicht weiter wolle fortdauern lassen. Sie muß zu rechter, gesetz od. vertragsmäßiger, mit dem Geschäft im Verhältniß stehender Zeit… … Pierer's Universal-Lexikon
Aufkündigung — Aufkündigung, s. Kündigung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufkündigung — ist die Erklärung, daß man ein Rechts oder Geschäftsverhältniß nicht länger wolle fortdauern lassen. Sie muß in rechts oder vertragsmäßiger Form und Zeit erfolgen, und der Aufkündigende hat für den Beweis zu sorgen, daß demgemäß geschehen sei … Herders Conversations-Lexikon
Aufkündigung — Aufkündigung,die:⇨Kündigung(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Aufkündigung — Auf|kün|di|gung, die; , en: das Aufkündigen. * * * Auf|kün|di|gung, die; , en: das Aufkündigen … Universal-Lexikon
Aufkündigung — Auf|kün|di|gung … Die deutsche Rechtschreibung
Preußisch-Russischer Krieg gegen Frankreich 1806-1807 — Preußisch Russischer Krieg gegen Frankreich 1806–1807. Der Friede von Presburg hatte am 26. Decbr. 1805 den Krieg zwischen Österreich u. Frankreich beendigt, die Alliirten Österreichs, die Russen, waren nach der Schlacht von Austerlitz nach Hause … Pierer's Universal-Lexikon
Russisch-Deutscher Krieg gegen Frankreich 1812-1815 — Russisch Deutscher Krieg gegen Frankreich 1812–1815. I. Rußlands Krieg von 1812 bis zur Erklärung Preußens im Febr. 1813 gegen Frankreich. A) Veranlassung u. Rüstung zum Kriege. Bald nach der Vermählung Napoleons I. mit der Erzherzogin Marie… … Pierer's Universal-Lexikon
Vertragsbruch [1] — Vertragsbruch (Kontraktbruch) in dem hier allein zu behandelnden Sinne Bruch des Arbeitsvertrags, d.h. »die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Arbeitsvertrags aus andern als den gesetzlichen Gründen« (Adler). Der Arbeitsvertragsbruch… … Lexikon der gesamten Technik
Fridtjof Nansen — (1893) Nansens Signatur … Deutsch Wikipedia