Witthum

Witthum

Witthum, derjenige Besitz eines Mannes, welcher nach dessen Tode der Witwe gebührt. Bei den Römern erhielt die Witwe nur ihre Mitgift zurück und ausnahmsweise, wenn sie arm war, einen Zuschuß aus dem Nachlasse ihres Mannes. Bei den alten Deutschen wurde den Frauen, die in der Regel dem Manne nichts zubrachten, gleich bei der Heirath ein gewisses Leibgedinge von dem Vermögen des Mannes ausgesetzt. Nach englischem Rechte erhält die Witwe lebenslänglich als W. den 3. Theil aller erblichen Besitzungen, die der Mann hinterläßt. Nach deutschem Rechte haben die adeligen Witwen noch besondere Begünstigungen, wie z. B. im Holsteinschen die Haubenbandsgerechtigkeit, in Pommern das Gnadenjahr, in Mecklenburg die Hälfte des beweglichen Nachlasses etc.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Witthum — Witthum, 1) im Allgemeinen jede von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau für den Fall, daß sie dereinst einmal Wittwe werden sollte, getroffene Fürsorge. Ein solches W. kann durch Rechtsgeschäfte der verschiedensten Art… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Witthum — Witthum, lat. dotalitium, vidualitium, s. Leibgeding; Wittwensitz (Wittwenstuhl), lebenslängliches od. bis zur Wiederverehelichung eingeräumtes Wohnungsrecht der Wittwe in dem Hause des Mannes; etwa auch bei Beamtungen für noch einige Zeit in der …   Herders Conversations-Lexikon

  • Witthum — Kein Witthum mag sein, es sei denn stäte. – Graf, 154, 107. Das ⇨ Leibgedinge(s.d. und ⇨ Leibzucht) oder Witthum musste nicht blos richterlich bestellt, sondern auf wahres ⇨ Eigen(s.d.) und Erbe, auf Grundbesitz eingetragen, nicht blos auf ⇨… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Witthum, das — Das Witthum, des es, plur. die e, ein im Hochdeutschen größten Theils veraltetes Wort. Es bedeutet: 1. * Eine Aussteuer, Mitgabe überhaupt; in welcher längst veralteten Bedeutung es unter andern bey dem Willeram vorkommt. 2. Dasjenige, was ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Widmen — Wídmen, verb. regul. act. zu etwas bestimmen, besonders auf eine feyerliche Art zu etwas bestimmen; wie weihen. Sich dem Dienste des Staates widmen. Jemanden ein Buch widmen, es ihm dediciren. Eine Summe Geldes zu Werken der Wohlthätigkeit widmen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Tod [1] — Tod (Mors), das Ende des individuellen Lebens; der Zustand, wo der Organismus des Individuums durch das Aufhören des normalen Stoffwechsels u. der auf demselben beruhenden Lebensprocesse der ihm inwohnenden, ihn erhaltenden Kräfte u. dadurch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Witthumsrecht — Witthumsrecht, 1) der Inbegriff der Gesetze u. Rechtsprincipien, welche das Witthum angehen; 2) der Anspruch der Wittwen auf das Witthum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stammliste von Reuß — Regenten und Linien des Hauses Reuß Vögte und Herren von Weida Herren zu Weida Erkenbert I. (* um 1090; † um 1163/69) Heinrich I. Probus (* um 1122; † um 1193) Vögte von Weida (1193–1427) Heinrich II., der Reiche (1193–1209) (* um 1164/65; † um… …   Deutsch Wikipedia

  • Widum — Das Wittum (lat. vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge, die für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte.[1] Das Wittum war häufig …   Deutsch Wikipedia

  • Wittum — (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis 1 Versorgungsleistung bei der Eheschließung 2 Bezeichnung für einen Pfarrhof oder Pfarrpfründe …   Deutsch Wikipedia

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