Acht, Achtserklärung

Acht, Achtserklärung

Acht, Achtserklärung bedeutet in der ältern Rechtssprache überhaupt ein Gutachten, Urtheil, besonders aber einen Rechtsspruch gegen einen Verbrecher, wodurch er für ehrlos, ja vogelfrei erklärt wird (Achtserklärung, Bann). In letzterer Hinsicht unterscheidet man in Rücksicht auf ihren Umfang die Reichsacht und die Landacht, in Rücksicht auf ihre Wirkungen die Oberacht und die Unteracht. Die erstere erstreckte ihre Wirkungen über das ganze Staatsgebiet und erlaubte Jedem, den Geächteten umzubringen; die letztere erstreckte sich aber nur über den Sprengel des ächtenden Richters, und verbot, den Verurtheilten aufzunehmen, zu beherbergen und zu speisen. Die Reichsacht geschah von Kaiser und Reich, war vorzüglich wider Reichsstände und Fürsten auf den Bruch des Land- und Religionsfriedens gesetzt, und beraubte den Geächteten seiner Länder, Güter, Hoheit und übrigen Rechte, jedoch unbeschadet der Rechte der unschuldigen Agnaten. Die Landacht ward von den Landgerichten des Kaisers und der Reichsstände ausgesprochen, und erstreckte sich nicht über den Gerichtszwang derselben. Sie fand nur gegen einen abwesenden oder flüchtigen Verbrecher Statt. War Jemand in die Acht erklärt, so konnte er von Jedermann festgehalten und dem Richter ausgeliefert werden; nur durfte man ihm das Leben nicht nehmen, ausgenommen, wenn er in die Oberacht erklärt war, oder sich mit Mordgewehr zu vertheidigen suchte. Achtbrief nannte man das Schreiben, worin die Acht bekannt gemacht wurde; Achtbuch oder Blutbuch das Register, worein der Name des Geächteten eingetragen wurde. Viele Bestimmungen über die Acht findet man in dem Sachsenspiegel und dem Schwabenspiegel. Wenn der Geächtete sich binnen Jahr und Tag nicht stellte, so wurde er nochmals auf den Antrag des peinlichen Anklägers, und bei Strafe der Oberacht, in dreier Herren Ländern, auf einen bestimmten Tag zu erscheinen, vorgeladen. Blieb er dennoch aus, so ward er in die Oberacht erklärt. »Wir theilen,« heißt es in einer alten Formel, »deine Wirthin zu einer wissenhaften Wittwen, und deine Kinder zu ehehaftigen Waisen; deine Lehen dem Herrn, von dem sie zu Lehen rühren, dein Erb' und Eigen deinen Kindern; deinen Leib und dein Fleisch den Thieren in den Wäldern, den Vögeln in den Lüften.« Durch Erlegung eines Achtschillings oder Achtschatzesund Bürgenstellung konnte man sich der Acht entledigen.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Acht [2] — Acht (Achtserklärung, Bann, Bannum, Proscriptio), 1) im Mittelalter ein Rechtsspruch, wodurch der eines todeswürdigen Verbrechens angeklagte Abwesende, nach vorgängiger, in dreier Herren Ländern angeschlagener, 3 sächsische Fristen haltender… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Acht [2] — Acht (althochd. âhta, mittelhochd. achte, »Verfolgung«), die durch Urteil verhängte Friedlosigkeit. Der Geächtete (Ächter, Verfestete) war nach germanischem Recht von der Friedensgemeinschaft ausgeschlossen. Er durfte und sollte als Feind des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Achtserklärung, die — Die Achtserklärung, plur. die en, so wohl die feyerliche Erklärung in die Acht, als auch die Schrift, in welcher solches geschiehet, S. 3. Acht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Acht (3), die — 3. Die Acht, plur. car. die Verfolgung und Gefangennehmung eines Übelthäters auf richterlichen Ausspruch. Die Aberacht oder Oberacht, Unteracht, Reichsacht, Stadtacht, S. diese Wörter. Jemanden in die Acht thun, erklären, erkennen. Mit der Acht… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Aberacht, die — * Die Aberacht, plur. inusit. ehedem, 1) eine wiederhohlte Acht oder Achtserklärung; von aber, wiederum. 2) So viel als Oberacht, eine Achtserklärung, welche im Nahmen des Königes oder Kaisers geschiehet; im Gegensatze der Unteracht, welche von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Brandenburg [1] — Brandenburg (m. Geogr. u. Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zum Entstehen der Markgrafen von Nordsachsen 930. Die Ebenen zwischen der Mittel Elbe u. Mittel Oder, die heutige Provinz.B., bewohnten bis zur Völkerwanderung wahrscheinlich Sueven.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lamberg — Lamberg, ein der Katholischen Confession folgendes, in Baiern, Österreich, Ungarn u. Mähren angesessenes altes deutsches Geschlecht, welches in einem fürstlichen u. gräflichen Hause blüht u. ehemals Rittersberg hieß, nach einem Vorfahren des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lübeck [1] — Lübeck (lat. Lubeca), Staat des deutschen Bundes, an der Ostsee, Freie Stadt; der Hauptheil des Stadtgebietes liegt zwischen der Ostsee, Trave, Mecklenburg (Fürstenthum Ratzeburg), Lauenburg, Holstein u. Oldenburg (Fürstenthum Lübeck), außerdem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erklärung, die — Die Erklärung, plur. die en. 1. Die Handlung des Erklärens, in allen drey Bedeutungen; ohne Plural. Die Erklärung einer dunkeln Stelle, eines Textes, eines Traumes u.s.f. 2. Die Worte, Formel oder Schrift, worin oder womit man etwas erkläret,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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