- Garderobe
Garderobe. Dieses Wort vielfacher Bedeutung ist französischen Ursprungs und bezeichnet zuvörderst einen mit Fächern versehenen Schrank, den man zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken, Wäsche und dergleichen benutzt; im weitern und bekanntern Sinne jedoch ein Zimmer, welches zu demselben Zwecke bestimmt ist, in Häusern vom ersten Range neben dem Schlafzimmer angebracht wird und zugleich zum Aufenthalte des Kammerdieners oder der Kammerdienerin, Kammerfrau, dient. Unter diesen stehen bei fürstlichen Personen der Garderobier, die Garderobière denen die specielle Aufsicht über die Anzüge und was dazu gehört, anvertraut ist. Die Gesammtheit der zum An- und Auskleiden hoher Personen bestimmten Dienerschaft führt ebenfalls den Namen Garderobe. Im gewöhnlichen Leben versteht man darunter alle Arten von Kleidungsstücken, die Jemand besitzt, und schwerlich mochte es je eine reichere geben, als die der eiteln Königin Elisabeth von England, welche so viel Kleider als Tage im Jahre enthalten haben soll. Beim Theater bedeutet Garderobe bald die zu den Rollen nöthigen Kostüme, bald das Ankleidezimmer der Schauspieler. Auf Bällen bewahrt die Garderobe die Mäntel, Hüte, Tücher, Schleier und wärmere Fußbedeckung, oft auch das Dienerpersonal der Tanzenden.
F.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.