Mündel

Mündel

Mündel, die Waise, so lange sie unter Vormundschaft des ihr eingesetzten Curators (Vormunds) steht. Die Eltern wählen entweder in dem Testamente die Person des Vormundes ihrer Kinder, welche dann der gerichtl. Bestätigung bedarf, oder die Behörde selbst setzt in Ermangelung einer letztwilligen Verfügung, einen solchen ein. Kinder erhalten immer einen Vormund, eben so wenn die Mutter, als wenn der Vater stirbt. Dieser wacht über sie an Eltern Statt, verwaltet ihr Vermögen; ihm sind sie Gehorsam schuldig, und nur unter seiner Zustimmung können sie bindende Verpflichtungen eingehen. Mit dem Zeitpunkte der Großjährigkeit hört seine Obergewalt auf und das Mündel wird mündig. Mündel heißt auch Pupille und die Obervormundschaftsbehörde das Pupillencollegium.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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  • Mündel — Smfn erw. fach. (15. Jh.), spmhd. mündel n Stammwort. Vgl. afr. mundele f. Dafür älter mhd. mundelinc m. Aus Mund2 Schutz mit der Bedeutung zum Schutz gehörig, unter Vormundschaft stehend . Mündelsichere Papiere (seit 1900) Wertpapiere, in denen… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Mündel — Mündel, s.u. Vormundschaft …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mündel — (lat. Pupillus, weiblich: Pupilla), die unter Vormundschaft (s. d.) stehendeminderjährige Person; Mündelvermögen (Mündelgut), das von einem Vormund verwaltete Vermögen einer solchen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mündel — (lat. pupillus, pupilla), der unter Vormundschaft stehende Minderjährige im Verhältnis zu seinem Vormunde; Mündelgut, Mündelgelder, das vom Vormund verwaltete Vermögen eines M.; die Anlegung desselben ist besondern gesetzlichen Bestimmungen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Mündel — »minderjährige oder entmündigte volljährige Person, die unter Vormundschaft steht«: Das seit dem 16. Jh. bezeugte Rechtswort ist von dem unter ↑ Vormund behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet …   Das Herkunftswörterbuch

  • Mündel — Pflegebefohlener; Schützling; Schutzbefohlener * * * Mụ̈n|del 〈n. 13〉 unter Vormundschaft stehende(r) Minderjährige(r) [<spätmhd. mündel „Mündel“, älter mundelinc <ahd. mundling „Mündel, Vormund“; → Munt] * * * Mụ̈n|del, das, BGB …   Universal-Lexikon

  • Mündel — Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. Als Mündel wird bezeichnet: eine unmündige Person, siehe Vormundschaft Mündel ist der Familienname folgender Personen …   Deutsch Wikipedia

  • Mündel — 1. Übername zu mhd. mündeln, mündel »Mündchen«. 2. Übername zu mhd. mundelinc, mnd. mundele »Mündel; jemand, der unter der Vormundschaft eines anderen steht«. Hainrich Mündel ist a. 1375 in München bezeugt …   Wörterbuch der deutschen familiennamen

  • Mündel — das Mündel, (Oberstufe) Person, die unter Vormundschaft steht Beispiel: Der Vormund hat die Sorgfaltspflicht für sein Mündel verletzt …   Extremes Deutsch

  • Mündel, der — Der Mündel, des s, plur. ut nom. sing. eine unmündige, der Vorsorge eines Vormundes anvertraute Person. Ich lasse mir die Wahl meines Mündels sehr wohl gefallen, Gell. Es stammet vermuthlich von Mund, Schutz, oder vielmehr von dem veralteten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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