- Nonnen-Orden
Nonnen-Orden. Als das Stillleben der Selbstbetrachtung unter den männlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft Eingang gefunden hatte, fanden sich auch gar bald unter den Frauen solche, die sich ebenfalls zu einem heiligen Stillleben vereinigten. Und wie jene Mönchsorden bildeten, so vereinigten sich diese zu gleichen Zwecken, und nahmen nicht nur die Regel, sondern auch den Namen der Mönchsorden an. Es gibt daher Augustinerinnen, Benedictinerinnen, Camaldulenserinnen, Karthäuserinnen, Cisterzienserinnen, Dominikanerinnen, Carmeliterinnen, Franciscanerinnen, Prämonstratenserinnen, Trinitarierinnen und Chorfrauen mehrerer regulirten Chorherrenorden. Alle hatten mit den männlichen Orden die Hauptregeln und auch die Kleidung gemein, nur waren sie von der Ausübung der priesterlichen Obliegenheiten ausgeschlossen. Mehrere Congregationen von Klosterfrauen haben sich an Mönchsorden angeschlossen, ohne den Namen derselben zu tragen. Bemerkenswerth sind von denselben die Clarissinnen, die Urbanistinnen, die Nonnen von der Empfängniß unserer lieben Frauen, die Annunciaden, die Angeliken. Einige weibliche Orden rechnen sich zu keinem männlichen, folgen aber der Regel des heil. Augustinus. Hierher gehören die Klosterfrauen von der Buße der Magdalena, die himmlischen Annunciaden, die Hospitaliterinnen, die Salesinerinnen, die Urselinerinnen, die barmherzigen Schwestern. Außer diesen Nonnenorden gab es auch noch eine Menge von Laienschwestern, welche an das sogenannte Ordens- oder Klostergelübde nicht gebunden waren, aber bei ihrem Wirken gleiche Zwecke befolgten, und sich gewöhnlich nach der Regel nannten, welche sie vorzüglich als Richtschnur angenommen hatten.
–s.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.