- Zimmtbaum
Zimmtbaum, zu den lorbeerartigen Gewächsen gezählt, hat eirunde Blätter, weiße, wohlriechende Blumen und olivenähnliche Steinfrüchte von der Größe der Eicheln. Sie sind zur Zeit der Reise schwarzroth und werden durch Tauben, welche die Körner unverdaut wieder von sich geben, weit verbreitet. Der Z.-Baum wächst hauptsächlich auf Ceylon, wo es ganze Wälder davon gibt. Sein größter Nutzen besteht in der Rinde (Zimmt, Kaneel) von überaus seinem und gewürzhaftem Geruch und Geschmack. Je älter der Baum, desto schlechter die Rinde, weßhalb man den Stamm abhaut, damit aus der Wurzel wieder junge Sprossen treiben. Von den abgeschnittenen Zweigen und gefällten Stämmen schält man erst die äußere Rinde ab, die nichts taugt, löst sodann die innere behutsam vom Holz ab und legt sie zum Trocknen hin, in welchem Zustand sie sich von selbst zusammenrollt und, je nach dem Umfang des Stamms oder Zweiges, engere und weitere Röhren bildet, die in einander geschoben, große Ballen von 50–80 Pfund geben. Der Z. dient als Gewürz und in der Medicin; als hellgelb, fast gold farbig, biegsam und dünn zeigt sich die beste Sorte. Zimmtblüthe, ein dem Z. ähnliches Gewürz, den Gewürznelken ähnlich, ist die unentwickelte Blüthenknospe des Z.-Baumes. Das Z.-Oel wird seines hohen Preises wegen häufig verfälscht; echt erscheint es Anfangs weiß und goldgelb, riecht durchdringend nach Zimmt, schmeckt äußerst scharf (dabei aber doch süß) und sinkt im Wasser größtentheils zu Boden. – Früher war der Z.-Handel C's in den Händen der Holländer Monopol der Regierung, das mit unmenschlicher Strenge aufrecht erhalten wurde. Der Verkauf oder das Verschenken der kleinsten Quantität, die Ausfuhr, das Schälen eines Baumes, das Auspressen des Oels, die Beschädigung eines Z-Bäumchens etc. galten für Verbrechen, denen die Todesstrafe jedesmal folgte. War der Vorrath so groß, daß der Preis sich nicht auf der bestimmten Höhe halten konnte, so pflegte man große Partien zu vernichten; im J. 1769 wurden in Amsterdam 16 Mill. Pfd. des herrlichsten Z's verbrannt.
L. M.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.