- Generalbass
Generalbass, die Grund- oder Baßstimme eines Stükkes, bei welcher die dazu zu greifenden Akkorde durch Ziffern und andere Zeichen (Signaturen) über oder unter den Noten angedeutet werden. Der Vortheil des Generalbasses besteht in einer kräftigen Ausfüllung des Ganzen, welche durch den Anschlag aller einzelnen Akkorde, die den Zusammenhang der Harmonie ohne die melodischen Nebennoten darstellen, erhalten wird. So werden die hier und da noch fehlenden Intervallen ergänzt, die harmonischen Lücken ausgefüllt und die Harmonie verstärkt. Der Vortrag des Generalbasses setzt eine große Uebung voraus, da die Generalbaßstimmen prima vista gespielt und auf der Orgel transponirt werden müssen. Die Erfindung des Generalbasses wird dem Italiener Ludovico Viadana zugeschrieben, der zu Anfang des 17. Jahrhunderts Kapellmeister zu Mantua war. Die vorzüglichsten Anleitungen zum Generalbasse sind die von Bach (Versuch über die wahre Art, das Clavier zu spielen, 2. Theil), von Türk, Albrechtsberger, Marpurg, Schicht und Müller.
E. O
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.