- Applicatur (Musik)
Applicatur (Musik). Man bezeichnet damit in der musikalischen Kunstsprache die Art des Fingergebrauchs auf Streich-, Tasten- und Blaseinstrumenten. Einige der letztern, wie die Posaune, die Trompete, das Horn brauchen kein einzelnen Finger. Da jedes Instrument seine eigene Applicatur hat, so lassen sich nur wenige allgemeine Regeln geben. Der bequemste, natürlichste Fingersatz wird immer der richtigste sein. Das Specielle findet man in den einzelnen Schulen. Den freiern Gebrauch des Daumens und des kleinen Fingers, die man früher auf keine Obertasten bringen durfte, führten namentlich Johann Sebastian Bach und später Emanuel aus derselben Familie ein. Erst in neuerer Zeit ist diese Kunst systematisch auf leichte, einfache Principien zurückgeführt worden. Da ohne Kenntniß der Applicatur ein späteres Fortschreiten unmöglich wird, so ist namentlich Anfängern ein gründliches Studium, so langweilig es auch scheinen mag, nicht genug anzurathen.
R. S.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.