- Staatspapiere, Staatseffecten
Staatspapiere, Staatseffecten. Der Mangel an baarer Münze, sowie das Bedürfniß, die Elasticität des Handels in allen seinen Schwingungen durch ein leichtes, die commerziellen Ideen selbst beflügelndes Tauschmittel zu heben, schuf die stets zahlbaren und roulirenden Anweisungen oder das Papiergeld. Eine Inschrift auf demselben versichert den Inhaber, daß die darauf verzeichnete Summe alsbald zu gleichem Werthe, gleichem Cours und gleicher Kraft wie das Metallgeld angenommen oder in Metall ausgezahlt werden solle. Diese garantirenden Aussteller sind Privatpersonen, deren Geschäfte einen großen Geldumsatz erheischen (Privatpapiergeld), oder Handelsgesellschaften, wie Banken etc. (Banknoten), oder der Staat (Cassenanweisungen etc.). Ein gleicher Geldmangel veranlaßte die Staaten, öffentliche Anleihen zu machen, um ihre baaren Bedürfnisse decken zu können. Diese Anleihen sind entweder gezwungen, oder freiwillig, und im letzteren Falle theils Anticipationen, wo die Regierung gegen Verpfändung eines gewissen Einkommens auf kurze Zeit Geldvorschüsse. nimmt, und nach deren Verlauf Capital wie Zinsen zurückgezahlt wird, so die engl. Schatzkammerscheine; theils fundirte Schulden, eigentlich weiter nichts, als Anticipationen auf längere Zeit, wo ein öffentliches Einkommen entweder lediglich zur Deckung der jährlichen Zinsen oder zugleich zur allmäligen Erlöschung (Amortisation) des Capitals bestimmt wird. Diese fundirten Schulden nun können, einer festen Beschlußnahme bei ihrer Begründung zufolge, zu einer bestimmten Zeit gänzlich (Capital wie Zinsen) abgezahlt werden, so daß die Forderung alsbald erlischt, – Schulden à fonds perdu, Annuitäten – oder man beschließt vorläufig über Tilgung der Capitalschuld gar nichts – fundirte Schulden im engeren Sinne, perpetuirliche Renten. Die contrahirte Schuld trägt der Staat in ein öffentliches Staatsbuch ein und veröffentlicht die deßfallsigen Bedingungen; oder er gibt den Darleihern Staatsschuldscheine, Schuldverbriefungen, in denen er zuweilen die Abtragung des Capitals zu bestimmten Terminen, meistentheils aber nur die Bezahlung der bedungenen jährlichen Zinsen verspricht. Jedoch sollten diese Scheine keineswegs als Umsatzmittel des baaren Geldes gleich dem eigentlichen Papiergelde dienen, sondern nur als verzinsliche Capitale Geltung haben: allein gerade sie waren es, die durch ihre lockenden Chancen, durch die sinnbetäubende Ebb' und Fluth ihres mit Secunden gleich Jahren wuchernden Glückswechsels recht eigentlich aus ruhigen Blattern des öffentlichen Creditbuchs zu Dampfsittigen der modernen Fortuna wurden. – Die hauptsächlichsten Staatspapiere, welche jetzt auf den weitgeöffneten Kampfplätzen der Geldgier und Gewinnsucht, den Börsen, coursiren, sind die perpetuirlichen englischen Renten, die Stocks, welche nach der verschiedenen Höhe ihres Zinsfußes 5-, 4-, 3 procentige Stocks, und zum Theil, weil sie an Capital oder Zinsen auf geringere Summen zurückgeführt worden sind, reducirte Fonds heißen; die französischen Renten, Obligationen, Reconnaissancen, wo jeder einzelne Renteneigener in dem großen Schuldbuche der Nation sein besonderes Folium (inscription) hat, in welches sein Name, seine Schuld etc. speziell eingetragen wird; die östreichischen Metalliques (s. d.) mit den Rothschild'schen Lotterieanleihen; die preußischen eigentlichen Staatsschuldscheine mit den Obligationen der englischen Anleihe, den landschaftlichen Obligationen, den Hypothekscheinen, Pfandbriefen und Bankobligationen, welche letztere jedoch meistentheils auf den Namen des Besitzers lauten und bei einer Besitzwechselung einer gerichtlichen Bestätigung bedürfen; die holländischen und die holländisch-spanischen Obligationen etc. Die sorgenfreiesten Staaten in Hinsicht der öffentlichen Verschuldung sind jetzt Nordamerika und Schweden. 4.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.