- Backwerk
Backwerk nennt man jede aus Mehl, Wasser, Milch und Butter, Hefen oder Sauerteig, auch wohl mit andern edlen Zusätzen vermengte Mischung, die im Backofen zu einer festen, kuchenartigen Masse gebacken wird. In diese Klasse gehört sowohl das Brot (s. d. Art.) mit seinen einfachen Bestandtheilen, als auch die feinern Erzeugnisse der Koch- und Backkunst, selbst solche, die keines Mehls bedürfen obgleich diese billiger Weise einen besondern Zweig ausmachen, und einen genauer bezeichnenden Namen führen sollten. Man pflegt sie gewöhnlich süßes Backwerk, Conditorwaare, Confekt zu nennen. Außer dem schwarzen und weißen Brote wollen wir nur kurz der andern, unter dem allgemeinen Ausdruck Backwerk verstandenen Arten gedenken, und die Leser dabei auf deren besondere Artikel verweisen. Blätterteig, Butterteig, Berlinerteig, Rahmteig u. s. w., dann die unzähligen Mischungen zu Torten und kleinem Backwerk. Gutes, seines, trocknes Mehl, wohlschmeckende Butter, frische Hefen, eine sorgfältige Behandlung, so wie ein gleichmäßig backender Ofen sind Haupterfordernisse zum Wohlgerathen des gewöhnlichen Backwerkes. Blätterteig, Berlinerteig und manche andre Arten erhalten ihre Gährung durch Wasser, Branntwein oder Eier. Jedes Backwerk bedarf eines ziemlichen Wärmegrades, um seine Gährung zu vollbringen; für Brot und andres Hefenbackwerk nimmt man 20 Grad Réaumür an.
L. M.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.