Alexandrine, Erbgroßherzogin v. Mekl.-Schwerin

Alexandrine, Erbgroßherzogin v. Mekl.-Schwerin

Alexandrine, Erbgroßherzogin v. Mekl.-Schwerin Frieder. Wilhelm. Marie Helene, Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Schwerin, Tochter des Königs von Preußen, wurde den 23. Febr. 1803 geboren. Sie zählte daher nur sieben Jahre, als ihre treffliche Mutter starb. Doch die Liebe und Sorgfalt ihres königlichen Vaters strebte, sie für diesen großen Verlust einigermaßen zu entschädigen, indem er ihre Erziehung selbst leitete, und ihre wissenschaftliche Ausbildung nur geprüften und bewährten Personen anvertraute. Unter seinen Augen entwickelte sie sich zu der anmuthvollsten Weiblichkeit, die Sanftmuth und Güte mit Würde verbindet, und durch Heiterkeit belebt, ihre Familie wie ihre Umgebung zu beglücken weiß. In ihrem 17. Jahre vermählte sie sich mit Paul Friedrich, Erbgroßherzog von Mecklenburg-Schwerin, und obgleich sie jetzt eine der glänzendsten Residenzen Deutschlands verließ, so gewährte ihr doch das kleine, stille Ludwigslust, das der Hof von Mecklenburg-Schwerin zu seinem steten Aufenthalt erkoren hat, alle Befriedigung, die ein richtiger Verstand, der sich zu beschäftigen weiß, und ein Gemüth, das wohlwollend Theil an seinen Umgebungen nimmt, auch in einer noch größern Einsamkeit jederzeit finden kann. Da sie, wegen der Nähe, ihre geliebte Heimath weit leichter besuchen kann, als ihre in weite Ferne vermählten erlauchten Schwestern (Kaiserin von Rußland und Prinzessin der Niederlande), so bringt sie mehrmals des Jahres einige Wochen in Berlin, bei ihrem erhabenen Vater zu, der sich dann jedes Mal ihres heitern, liebenswürdigen Umganges und der zufriedenen Ehe erfreut, durch welche er das Glück dieser Tochter gesichert sieht.

A.


http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.

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