- Nepomuk, Johann von
Nepomuk, Johann von, Johann von, der oberste Schutzheilige Böhmens, wurde 1336 geb., war Domherr der Metropolitankirche in Prag, königl. Almosenier und Beichtvater der schönen und tugendhaften Königin Johanna, welche ein grausames Geschick an die Hand des wilden, sittenlosen Böhmenkönigs Wenzel gefesselt hatte. Johannes war der gewaltigste Redner seiner Zeit, ausgezeichnet durch Charakterstärke und frommen Lebenswandel. Der König haßte den Mann Gottes, weil er – seinem Willen entgegen – das Herz der Königin vom Irdischen abzog. In trunkener Laune fiel es dem Tyrannen einmal ein, den Inhalt der Beichte der Königin von Johannes, ihrem Beichtvater, erforschen zu wollen. N. widersetzte sich diesem Ansinnen, als seinem Priestereide zuwider laufend. Ergrimmt darüber ließ ihn der Wütherich in's Gefängniß werfen, foltern, und, da er immer noch schwieg, am 16. Mai 1383 von der prager Brücke in die Moldau stürzen. Johannes endigte als Märtyrer! Im J. 1729 wurde er heilig gesprochen und von dieser Zeit an ist der 16. Mai, sein Gedächtnißtag, ein Fest-, Feier- und Wallfahrtstag für ganz Böhmen. Aus allen Kreisen strömt das Landvolk nach der Hauptstadt zu dem prachtvollen silbernen Grabmahle des Märtyrers, um seine Andacht zu verrichten. Alle Kapellen, in welchen sein Bildniß prangt, sind bekränzt und Abends erleuchtet. Vor ihnen, so wie vor der bronzenen Statue des Heiligen auf der Moldaubrücke, versammelt sich betend und singend die gläubige Menge. Dazu ertönt von den Moldauinseln Musik und Geschützdonner, und Raketen erhellen die laue Frühlingsnacht. Mehr als anderswo wird man hier an Mortimers Schilderung des großen Kirchenfestes in Schiller's Maria Stuart erinnert. Die Legende vom heiligen Nepomuk verfehlt ihrer Wirkung auf das Gemüth der Frauen namentlich nicht, weil der Märtyrer, seiner Schonung der zarten Geheimnisse einer edlen Frau wegen, den grausamen Tod erlitten hat. Fast überall in der kathol. Christenheit trifft man das Standbild des Heiligen und Wunderthäters, vorzugsweise sind Brücken, zur Erinnerung an seine Todesart, damit geschmückt.
–i.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.