- Ohnmacht
Ohnmacht, diese namentlich dem weiblichen Geschlechte eigene Krankheit, besteht in einer Abspannung aller sensiblen Funktionen, in einem Schwinden unseres Bewußtseins, kommt am häufigsten bei nervenschwachen und reizbaren Personen vor und findet ihre Veranlassung bei übergroßen Anstrengungen, z. B. Niederkunften, bei Blutverlusten, bei Manchen durch ungewohnte, heftige Körperbewegungen, beim Anblick von Jammerscenen, anekelnden Gegenständen, geruchwidriger Speisen oder Getränke, durch Schreck etc. Der Ohnmacht geht sehr oft voran Brustbeklemmung, Magendrücken, beschwertes Athmen, Ohrenklingen, wüster Kopf mit und ohne Schwindel, Flimmern vor den Augen, Erblassen des Gesichts, Erkalten der Glieder etc. Bei dem Ohnmächtigen ist der Puls kaum fühlbar, es bricht ein kalter Schweiß im Gesicht und am Halse aus, alle Empfindung und Beweglichkeit der Glieder hört auf. Ist der Anfall vorüber, so erwacht der Kranke in der Regel mit einem tiefen Seufzer, das Herz schlagt wieder kräftig und regelmäßig, die Haut erwärmt sich, die Augen bekommen neuen Glanz, man empfindet ein gewisses Wohlbehagen, fühlt sich aber auf längere oder kürzere Zeit abgespannt und träge. Wenn die Ohnmacht an und für sich auch nicht gefährlich ist, so läßt die zu ofte Wiederholung doch schädliche Folgen nach sich. Man hat Fälle, daß sie erblich ist. Die wesentlichsten Belebungsmittel sind: frische, reine Luft, Besprengen des Gesichts und der Brust mit kaltem Wasser, allmälige Befreiung von eng anliegenden Kleidungsstücken, Reiben der Stirne, Schläfe und Hände mit starkem Weinessig, starke Wohlgerüche, wohl auch glimmenden Feuerschwamm, verbrannte Federn, Einflößen von etwas köln. Wasser etc.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.