- Aegypten (Frauen)
Aegypten (Frauen). Die eingeborne Bevölkerung des Landes ist im Allgemeinen schön, die Frauen zeichnen sich durch herrliche Formen und prächtige Augen aus; hiezu kommt noch, daß beinahe täglich schöne Jungfrauen aus dem Kaukasus, aus Georgien, Cirkassien, Mingrelien, geraubte Frauen und Mädchen sogar aus Griechenland, Italien und Spanien, auf die Sklavenmärkte gebracht werden, und sich mit den reichen Eingebornen vermischen. Ein anderes Leben führt die Frau bei dem Beduinenaraber, als bei dem Griechen, anders lebt sie bei dem Kophten, als bei dem Türken, doch beschränkt sich diese Verschiedenheit mehr oder minder auf den engen Kreis des Hauses, auf die nächste Umgebung des Mannes. Eine Charakteristik der Frauen im Morgenlande kann sich bloß auf ihr physisches und streng häusliches Leben erstrecken, da sie in der öffentlichen Welt von gar keiner Bedeutung sind, ihrer Bildung ein sehr enger Kreis gezogen, und nach dem Glauben der Muhamedaner namentlich die Frau nur zur Fortpflanzung des Menschengeschlechtes von Gott bestimmt worden ist. Die Muselmänner dürfen vier rechtmäßige und daneben so viel unrechtmäßige Frauen und Sklavinnen halten, als sie ernähren können. Die Türken heirathen nur aus ihrer Witte; doch knüpft nicht Neigung, sondern nur Interesse das Eheband. Der Vater des Mädchens schließt mit dem Bewerber, gleichviel ob er 20 oder 80 Jahre alt, den Kauf ab. Die Braut, welche bis dahin noch nie des Hauses Schwelle überschritt, wird in siebenfache Schleier gehüllt, mit verklebten Augen auf ein Pferd gehoben, und von den beiderseitigen Verwandten umringt, nach der Wohnung des Bräutigams gebracht. Sogleich umfängt die Arme wieder ein eng verschlossener Harem. Sie ist zwar zu keiner Arbeit verbunden, sie wird von den Sklavinnen bedient, wie der Gebieter, sie braucht nichts zu thun, als sich putzen, sich mit Gold und Edelsteinen, gestickten Stoffen, Federn und Blumen umgeben, die silberne Zither spielen, an der plätschernden Fontäne, welche in jedem Saale springt, sitzen, einen Selam binden, und da sie ihn Niemandem geben kann, unter ihr Kissen legen und – vielleicht von einem blühenden Araber träumen; aber für die übrige Welt, für die Vergnügungen der Freiheit, die Wunder einer reizenden Natur, die Freuden der Geselligkeit, ist sie todt! Ihr geringerer Bildungsgrad mag ein solches Loos erträglicher finden, als es die europäische Frau fühlen dürfte. Die unrechtmäßigen Gattinnen sind, wie sie die Wahl des Herren bestimmt, auf Geschäfte angewiesen, welche zu seiner Unterhaltung dienen, sie sind musikalisch oder Tänzerinnen, bereiten den Scherbet und den Kasse, besorgen des Gebieters Pfeife, die Garderobe etc. Jede schwerere Arbeit verrichten die Sklavinnen, welche auch die Kinder des Harems säugen. Dessen ungeachtet wissen die Weiber im Harem oft ihren Gebieter nach ihren Launen zu ziehen, und sich einen unumschränkten Einfluß zu verschaffen. An Intriguen unter einander fehlt es auch nicht. Ihre einzige Freiheit besteht im Besuchen der Kirchhöfe; dahin dürfen sie ohne Aufsicht der Männer gehen, und dieß sind die Orte, wo trotz der gefahrdrohenden und blutgierigen Eifersucht der Morgenländer heimliche Rendezvous Statt finden. Der begünstigte Liebhaber, der eine Sklavin oder Jüdin bestochen, und Ort und Stunde bestimmt hat, schleicht sich in einer Verkleidung als Wasserträger, altes Weib u. dgl. hier ein und findet in den schattigen Laubgängen, den dunklen Bosquets, den Gegenstand seiner Verehrung. Diese Zusammenkünfte, welche auch bei Jüdinnen, Freundinnen etc. Statt finden, werden noch durch den Umstand begünstigt, daß die Frauen auf den Straßen sorgfältig verhüllt erscheinen, und so selbst von ihren Männern nicht erkannt werden. Ost erfährt ein kühner Liebhaber nie den Namen und Stand seiner Angebeteten, denn die Gefahr macht sie verschwiegen. – Die Frau des armen Fellah oder Landmanns theilt seine mühseligen Arbeiten; die des Beduinen durchzieht mit ihm die Wüste; bei dem Griechen finden sich hier dieselben Sitten, wie in seinem Vaterlande. Die arabischen, koptischen und nubischen Weiber tätowiren sich. – Der Reisende Graberg, welcher von den maurischen Stadtbewohnerinnen bisweilen etwas mehr als das bloße Gesicht zu sehen bekam, sagt von ihnen, sie sind bis zum 16–18 Jahre reizend, dann welken sie aber schnell. Bis dahin sind sie von schlankem Wuchs, rosiger Farbe, regelmäßigen Zügen, edler Fülle, geziert mit schwarzem, lockigem Haar. Ihre Augen sind »lichte Feuer, worin die ganze Seele leuchtet«, und mit seltener Kunst verstehen sie diese Augen zu bewegen, daß sie durch den bergenden Schleier hindurch, wie Sonnenstrahlen durch ziehendes Gewölk blitzen. Die Mauren, wie alle Orientalen, aber halten die übermäßige Fülle des Weibes für die größte Schönheit. – Es gibt hier auch eine Art öffentlicher Tänzerinnen und Sängerinnen. Sie haben eigene Bezirke inne, wo sie schön geschmückt, öffentlich beim Schalle von Instrumenten oder des Tambourins ihre Künste ausüben. Auch erscheinen sie in den Palästen der Großen, um Familienfeste u. dgl. gegen Bezahlung zu verherrlichen. Ihnen ist ein freieres Leben gestattet, und es haftet nichts Entehrendes darauf, um so mehr, da es sich immer in den Grenzen eines gewissen äußeren Anstandes bewegt. (s. Bajaderen.)
B. u.–n.
http://www.zeno.org/DamenConvLex-1834.